07 März Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, hat der Bundestag hat eine Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte verabschiedet, die am 28.02.2025 in Kraft getreten ist. Danach tritt die Versicherungspflicht erst ab dem 1.1.2027 ein, wenn ein Sozialversicherungsträger feststellt, dass eine Lehrtätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass...