12 Jan. Kurzarbeitergeld – Verlängerungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und weitere Informationen der BA
Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hatte bereits im Dezember darüber informiert, dass die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld, befristet bis zum 31.12.2025, auf 24 Monate verlängert werden soll. Die entsprechende Verordnung ist seit dem 01.01.2025 in Kraft. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert, hat die Bundesagentur für Arbeit...