15 Jan. Firmenwagen statt Mindestlohn – kostet in der Sozialversicherung doppelt
Ganz aktuell informiert der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. über ein neues Urteil des Bundessozialgerichts, was in der betrieblichen Praxis zu erheblichen Folgen führen kann:Insbesondere bei Geringverdienern - unter 2.390,80 Euro bei 40 Stunden-Woche - und Auszubildenden sollten Unternehmen Vorsicht walten lassen bei der Überlassung eines Firmenwagens....