18 Aug. Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, tritt nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorardozenten unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht erst ab dem 01.01.2027 ein. Die Problematik kann grundsätzlich auch in anderen Bereichen (z.B. externe IT-Fachkräfte), aber auch bei Fachkräften in der betrieblichen Aus- und...