23 Okt. Arbeitshilfe zum Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag („Selbstbestimmungsgesetz“, SBGG) in Kraft. Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. erläutert dazu: „Künftig können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim...