21 Dez. Beschluss zur telefonischen Krankschreibung
Wie aus einem Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes Osthessen hervorgeht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) inzwischen den bereits angekündigten Beschluss gefasst, die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab sofort wieder zuzulassen. AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann betont: „Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist nun wieder in engen Grenzen...