19 Aug. Zwei-Wochen-Frist für die nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen bei Schwangerschaft zu kurz
In seinem aktuelle Rundschreiben legt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. dar, dass das europäische Unionsrecht nach einer neuen Entscheidung des EuGH einer nationalen Regelung entgegensteht. Danach kann eine schwangere Arbeitnehmerin, die von ihrer Schwangerschaft erst nach Ablauf der für die Kündigungsschutzklage maßgeblichen Frist Kenntnis erlangt hat,...