29 Juni Kurzarbeitergeld: Auslaufen der Sonderregerlungen zum 30.06.2023
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen erläutert, sind die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld letztmals bis zum 30.06.2023 verlängert worden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sind ab dem 01.07.2023 wieder deutlich erhöht. Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann unterteilt diese Voraussetzungen in drei große Bereiche. Dies ist zum...