21 Nov. UPDATE: Infektionsschutzgesetz versus Entgeltfortzahlungsgesetz
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bereits in einem Rundschreiben informiert hatte, dürfte aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster und des Bundesarbeitsgerichts nun die Mehrheit der noch offenen Anträge auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz während der Coronapandemie abgelehnt werden. Das bestätigen dem Arbeitgeberverband Osthessen...