02 Mai Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom Bundestag beschlossen
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes setzt die Bundesregierung einen Programmpunkt aus dem Koalitionsvertrag im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen um. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darstellt, sollen die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen....