18 Nov. Novellierung des Infektionsschutzgesetzes: Arbeitgeber dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten verarbeiten
Ein dringliches Thema, auf das selbstverständlich der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. eingeht: die aktuelle Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und die damit verbundenen, für Arbeitgeber relevanten, Änderungen. Hintergrund dieser Informationen ist der Gesetzesentwurf, den die möglichen Koalitionspartner der sog. Ampelkoalition bestehend aus SPD, Grüne und FDP, im Bundestag...