16 Dez. Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, will der Bundesrat gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Kraftfahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Kraftfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus...