24 Aug Änderungen bei den geringfügigen Beschäftigungen und im Überblick
Wie der Arbeitsgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wird ab 1. Oktober 2022 die Geringfügigkeitsgrenze, die bis dahin konstant bei 450,00 Euro lag, zukünftig dynamisch angepasst. Orientierungsmaßstab ist dabei die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Ergänzend dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Ab 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche...