16 Dez. Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen laufen bis 30.06.2023
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hatten Bundesregierung und Bundestag zuletzt Ende September einen erleichterten Kurzarbeitergeldbezug bis zum 31.12.2022 beschlossen. Hierüber hatte der Arbeitgeberverband bereits informiert. Das Bundeskabinett hat nun am 14.12.2022 den Entwurf einer Verordnung über den weiter erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. AGV-Geschäftsführer...