26 Aug. Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zu Änderungen der Pflegeversicherungsbeiträge
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wurde seit dem 1. Juli 2023 der Arbeitnehmeranteil des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht nur nach der Elterneigenschaft (Wegfall des Kinderlosenzuschlages), sondern auch anhand des kinderzahlabhängigen Beitragsabschlags ermittelt. Danach erfolgen Beitragsabschläge in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten ab dem zweiten...