01 Nov. Beschluss der Datenschutzkonferenz: Impfstatus von Beschäftigten nicht ohne gesetzliche Ermächtigung verarbeiten
Mit der Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch deren Arbeitgeber befasst sich nachfolgend der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. und geht dabei auf den Beschluss vom 19.10. der Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten ein. Danach sei es Auffassung der Datenschutzkonferenz (nachfolgend auch DSK), dass Arbeitgeber den...