01 Sep. Anpassung und Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die Ministerpräsidentenkonferenz, die so genannte Bund-Länder-Konferenz, hat am 10.08.2021 beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung anzupassen und zu verlängern. Daher stellt der Arbeitgeberverband Osthessen in einem Rundschreiben folgende Änderungen in den Fokus. Die bestehenden Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz bleiben bestehen. Die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird durch einen neuen Absatz (3)...