31 Jan. Kritische Bewertung der „Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde“
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, können Vertragsärzte seit Oktober 2020 bei gesetzlich Versicherten, die ihnen oder der Arztpraxis aufgrund einer früheren Behandlung persönlich bekannt sind, auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu sieben Tagen feststellen.Dazu betont der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Durch...